ERSCHLIESSUNG
Die Erschliessung des neuen Gewerbegebietes erfolgt über einen neuen Abzweiger ab der Kantonsstrasse. Der Bau dieser Abzweigung sowie der internen Erschliessungsanlagen konnte Ende 2014 termingerecht fertiggestellt werden. Somit ist eine optimale Erschliessung aller Teilflächen gewährleistet.
VERFÜGBARE GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN
Im Gewerbepark Grindel können sich aktive, zukunftsorientierte, neue und altbewährte Gewerbebetriebe entwickeln.
Die verfügbaren Baubereiche können individuell eingeteilt und im Rahmen des bewilligten Gestaltungsplanes ganz nach Ihren Bedürfnissen parzelliert und frei gestaltet werden. Einzig die Lage der Haupterschliessung ist fixiert.
Im Rahmen des Gestaltungsplanes wurde die Überbauungsziffer auf 0.65 angehoben.
Die gemäss Bauordnung geforderte Grünflächenziffer von 0.15 ist mit dem Gestaltungsplan über das gesamte Gebiet bereits erfüllt. Für die einzelnen Bauvorhaben ist dieser Nachweis deshalb nicht mehr erforderlich.
PARZELLEN / PREISE
Nachfolgende Grafik zeigt den aktuellen Stand der Parzellierung auf.
Den Quadratmeterpreis ist abhängig von Lage und Grösse der zu erwerbenden Fläche. Im Preis enthalten ist der Anteil an den gemeinnützigen Anlagen wie Erschliessung, Entwässerung, Grünfläche und Bachöffnung.
Parzellen-Nr. | Fläche m² | Preis / m² | ||
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A | verkauft | - | ||
B | verkauft | - | ||
C | verkauft | - | ||
D | verkauft | - | ||
E | verkauft | - | ||
F | 1'507 (befristet zu vermieten) | auf Anfrage | ||
G | verkauft | - | ||
H | verkauft | - | ||
I | verkauft | - | ||
J | verkauft | - | ||
K | verkauft | - |
ORTSPLANERISCHE RAHMENBEDINGUNGEN
Zonenplan / Bau- und Zonenreglement
Alle Baubereiche liegen in der Arbeitszone A mit Gestaltungsplan- pflicht. Das Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Ruswil erlaubt Wohnungen für Betriebsinhaber und für betrieblich an den Standort gebundenes Personal. Die aktuellen Dokumente können auf der Webseite der Gemeinde Ruswil oder über die Webseite www.geoportal.lu.ch heruntergeladen werden.
Gestaltungsplan
Der Gestaltungsplan wurde im Oktober 2012 durch die Gemeinde Ruswil genehmigt und bildet die Grundlage für weitere Planungen. Hier können der Gestaltungsplan und die dazugehörenden Sonderbauvorschriften als PDF heruntergeladen werden.
BODENQUALITÄT
Die Baugrundverhältnisse wurden unter anderem durch Rammsondierungen abgeklärt und sind vergleichbar mit anderen Baulandreserven in der Region.
Es ist ein geotechnisches Gutachten vorhanden.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf für weitere Informationen.